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Bildungsausschuss

 

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Aktuelle Veranstaltungen: www.bildungsausschuss.org

Der Bildungsausschuss ist eine Arbeitsgemeinschaft aller im Dorf tätigen kulturellen Vereine zum Zwecke der Weiterbildung der Bevölkerung in der Gemeinde. Um alle Bildungsträger einzubeziehen, müssen in einem Bildungsausschuss zusätzlich zu den Vereinsvertretern auch der Gemeinderat, die Schule und die örtliche Bibliothek vertreten sein.
 
Die Aufgaben der Bildungsausschüsse sind:
a) den Bedarf an Weiterbildung in seinem Einzugsgebiet festzustellen
b) die Bildungsinitiativen zu koordinieren
c) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen den Bedarf an Weiterbildung abzudecken.
 
Die Bildungsausschüsse erhalten aufgrund eines Rechenschaftsberichtes und eines neuen Jahresprogramms jährlich einen Finanzierungsbeitrag in Form einer Quote pro Einwohner. Sie beträgt zurzeit max. 1,50 €.
Sofern der Bildungsausschuss die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, hat er Anspruch auf diese Quote. Eine der Voraussetzungen ist auch, dass er ein Minimum von 50 Weiterbildungsstunden pro 1.000 Einwohner im Jahresprogramm aufweist. Eine weitere Bedingung ist, dass auch die Gemeinde mitfinanzieren muss, wobei das Land auf keinen Fall eine höhere Quote gibt als die Gemeinde.
Eine Möglichkeit, vom Land mehr Geld zu bekommen, steht dem Bildungsausschuss noch offen. Er kann um die Bewertung seiner Arbeit ansuchen. Bewertet werden die Art der Erfüllung der Aufgaben, die Jahresplanung und Durchführung und die Organisation mindestens eines innovativen und gemeinschaftsfördernden Projekts.
 
Ansuchen um Förderbeiträge für Vereine und Verbände

WIE ERHÄLT EIN VEREIN ZUGANG ZU DEN FÖRDERMITTELN?

Wie sind die Voraussetzungen um eine Förderung zu bekommen?
Um die Voraussetzung zu erfüllen, muss der Verein offizielles Mitglied im Bildungsausschuss werden. Dazu wird einfach das entsprechende Formular (siehe Download) ausgefüllt und an den Bildungsausschuss zurückgesandt.
Damit der Bildungsausschuss an öffentliche Geldmittel gelangt und diese weiter verteilen kann, muss er ein Jahresprogramm vorlegen. Es ist deshalb für die Aufrechterhaltung der Tätigkeit unerlässlich ein Jahresprogramm des Vereins an den Bildungsausschuss zu senden.

Wie bekommt ein Verein zukünftig eine Förderung?
Der Verein muss für jede Bildungsveranstaltung ein eigenes Formular ausfüllen und dieses an den Bildungsausschuss schicken. Dieser stimmt in seiner nächsten Sitzung, welche in einem zweimonatigen Rhythmus stattfinden, über die Förderung der Veranstaltung ab. Der Verein erhält dann ein Schreiben, mit dem er das Geld in der Bank abholen kann.

Welche Veranstaltung kann gefördert werden?
Der Bildungsausschuss kann nicht frei über die Geldmittel verfügen. Um den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden und um Transparenz in der Entscheidungsfindung zu gewährleisten, wurde ein eigener Kriterienkatalog erstellt (siehe Download).

Wie viel Fördergeld kann ein Verein erhalten?
Das neue System fördert jede Veranstaltung einzeln. Darum erhält jeder Verein mehr Geld, je mehr er förderungswürdige Veranstaltungen organisiert. Das Geld wird bei jeder Sitzung des Ausschusses verteilt, voraussichtlich wird der Geldtopf im Jahresverlauf schmaler, sodass die größten Förderbeträge am Jahresanfang ausbezahlt werden können. Einen Maximalbetrag für eine Förderung gibt es nicht. Die Förderhöhe wird von Fall zu Fall vom Ausschuss entschieden.
 
Die Ansuchen können in digitaler Form abgerufen und an folgende E-Mailadresse gerichtet werden:  info@bildungsausschuss.org
Sie werden im Ausschuss besprochen und unter Berücksichtigung der Förderkriterien genehmigt.
- Datei herunterladen: PDFAnsuchen um Mitgliedschaft
- Datei herunterladen: PDFAnsuchen um Gewährung eines Beitrages
- Datei herunterladen: PDFFörderkriterien
 
Der Bildungsausschuss fördert Bildungsinitiativen in folgenden Tätigkeitsbereichen:
1. Gesundheitliche/soziale Betreuung
2. Kultur und Bildung
3. Erziehung und Freizeit
4. Gesundheit, Erholung und Freizeit
5. Zivilschutz, Umwelt und Landschaftspflege

Nicht gefördert werden können schulergänzende Tätigkeiten, politische Versammlungen, gesellige Veranstaltungen, religiöse Feiern, Exerzitien und Einkehrtage, Sport, Turn- und Tanzkurse, Standardveranstaltungen von Chören, Musikkapellen und Bibliotheken usw., die zu deren institutionellen Aufgaben gehören, sowie Veranstaltungen von politischen Vereinen.

Ausschussmitglieder IMG_7765.JPG

Andreas Vallazza

Vorsitzender 328 1651913 andreas@bildungsausschuss.org 

Rita Oberhauser Tauber

Vize-Vorsitzende 339 7577887 rita@bildungsausschuss.org
Ruth Grünfelder Vallazza Kassierin 340 2430475 ruth@bildungsausschuss.org
Herta Neumair Schriftführerin 328 4347246 herta@bildungsausschuss.org
Monika Brunner Klement 333 9337338 monika@bildungsausschuss.org
Harald Haitsma 348 7969192 harald@bildungsausschuss.org

Koordinierungstätigkeit
Zu den Aufgaben des Bildungsausschusses gehört auch die Koordination der Veranstaltungen der Vereine und Verbände der Gemeinde Natz-Schabs. Die Vereine werden deshalb gebeten ihre Projekte regelmäßig in den Veranstaltungskalender der Gemeinde einzutragen.   

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