Mobbing am Arbeitsplatz hat viele Gesichter und äußert sich in systematische Abwertungen, Anfeindungen und Schikanen. Diese können von Vorhaltung von Informationen bis hin zu offenen Gewalthandlungen gehen. Beim Straining hingegen reicht eine einmalige Degradierung, die permanent auf das Opfer wirkt.
Mobbing und Straining haben für die Betroffene und das Unternehmen weitreichende Folgen. Betroffene entwickeln nicht selten psychosomatische Symptome wie z. B. Schlafstörungen, Angstzustände, die nicht nur die Arbeitsleistung reduzieren, sondern das gesamte Privatleben beeinflussen. Oftmals kommt es zu krankheitsbedingten Ausfällen, die wiederum Kosten für das Unternehmen produzieren.
Es gilt: Betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich so früh wie möglich Hilfe und Beratung holen! Seit September 2021 ist ein Anti-Mobbing-Dienst, angesiedelt beim Büro der Gleichstellungsrätin, aktiv und für alle Bürger*innen zugänglich. Dieser bietet Beratung und Hilfestellung in Fällen von Mobbing und Straining an, für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen.